Aus Sicht von Kommunen und Bundesländern kann das Wohngeld für eine deutlich höhere Zahl von Anspruchsberechtigten erst mit einer Verzögerung von Monaten ausgezahlt werden. Hauptgrund ist der Personalmangel in den zuständigen Behörden. „Die Bearbeitung eines Antrags auf Wohngeld dauert bereits drei bis sechs Monate“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der „Bild“. „Es wird deutlich expandieren.“
Auch Landesminister wie NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) rechnen mit massiven Verzögerungen und Problemen bei der Umsetzung. Eine Sprecherin von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) verwies am Samstag auf die geplanten Verwaltungsvereinfachungen, die die Auszahlung des Wohngeldes erleichtern sollen.
Landsberg sagte, dass neben der Umstellung der Software auf neue Einstellungen auch eine Welle neuer Apps in die Kommunen käme. „Wir haben nicht die Leute, um schnell mit ihnen zu arbeiten.“ Die Städte hatten die Stellen ausgeschrieben, konnten sie aber nicht besetzen.
Personalmangel
Scharrenbach sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Bundesregierung hatte von Anfang an das Ziel, die Wohngeldreform mit aller Kraft voranzutreiben. Sie selbst wird ein blaues Auge bekommen.“ Für die Bearbeitung von Bewerbungen fehlt es an Personal, neue Mitarbeiter können erst ab Mitte Dezember geschult werden.
„Wir gehen davon aus, dass nach dem neuen Gesetz Wohngeldanträge erst ab April 2023 und dann rückwirkend bewilligt werden können“, sagte der NRW-Minister. Schon jetzt herrscht Andrang auf die Wohngeldämter. Fast kein Land hat Vorkehrungen gegen mögliche Vorauszahlungen getroffen. Sie würden auch Doppelarbeit für die Verwaltungen mit sich bringen.
„Die Unterstützung wird viele Menschen nicht zeitnah erreichen“, sagte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetags NRW und des Deutschen Städtetags, der dpa. Die Bundesregierung hat sich dagegen geweigert, Vereinfachungen in das Gesetz einzuführen, etwa Pauschalbeträge, die eine schnellere Auszahlung ermöglicht hätten. Jetzt ist es wichtig, die TI-Spezifikationen so schnell wie möglich aus dem Staat zu bekommen. Dedy sagte auch Verzögerungen von Wochen oder Monaten voraus. „Es ist eine Bauchlandung mit Werbung“, sagte er.
Hunderttausende neue Begünstigte
Der Bundesrat hat der Reform am Freitag zugestimmt. Demnach könnten im kommenden Jahr neben den bundesweit 600.000 Haushalten bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf einen staatlichen Mietzuschuss haben. Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen, aber dennoch wenig Geld haben, können das Wohngeld beantragen. Bereits am Freitag hatten Staatsvertreter im Bundesrat deutlich gemacht, dass die Auszahlung dauern werde.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter (CSU) sagte am Samstag: „Es wäre für die Bundesregierung unerlässlich gewesen, bei dieser wichtigen Reform auf die Praxis zu hören und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Wohngeld schnell an die Leistungsempfänger ausgezahlt wird.“ Antragsbearbeitung und Auszahlung bei Verdreifachung der begünstigten Haushalte sind mit vorhandenem Personal nicht zu bewältigen. „Auch neue Mitarbeiter müssen erst gefunden und dann über mehrere Monate in die komplexe Thematik des Wohngeldrechts eingearbeitet werden. Auch IT-Programme müssen sich erst an neue Rollen anpassen.“
Die Sprecherin von Geywitz sagte, das sogenannte Wohgeld-Plus-Gesetz sehe unter anderem die Möglichkeit von Zwischenzahlungen vor. Außerdem kann die Bewilligungsfrist bei gleichbleibenden Umständen auf 24 Monate verlängert werden.
Ende Juni 2023 wird die Pflicht des Arbeitsamtes ausgesetzt, Personen, die bisher Hartz IV oder Sozialhilfe bezogen haben, unverzüglich an die Wohngeldbehörde zu verweisen. Damit soll eine Antrags- oder Bearbeitungsverzögerung vermieden werden, um schnell über die Anträge der sogenannten Wechsler entscheiden zu können.
Ziel sei es, die Verwaltungsvereinfachungen bis Mitte Dezember abzuschließen, damit sie Anfang Januar endgültig seien, so der Sprecher. Verwaltungsvereinfachungen geben den Ländern die Möglichkeit, flexibler auf die wachsende Zahl von Anfragen und die entsprechenden Geschäftslagen zu reagieren.
Quelle: news.google.com